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Schulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung

Geposted von Rainer Nuss am

Die Schulung gemäß § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) >>> betrifft die Schulung von Mitarbeitern in lebensmittelverarbeitenden Betrieben im Hinblick auf die Einhaltung von Hygiene- und Lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.Nach § 4 Absatz 1 LMHV müssen Betreiber von Lebensmittelunternehmen sicherstellen, dass Mitarbeiter, die mit der Herstellung, Verarbeitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung von Lebensmitteln beschäftigt sind, über ausreichende Kenntnisse in Lebensmittelhygiene verfügen. Die Schulungen sollen sicherstellen, dass die Mitarbeiter in der Lage sind, die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Lebensmittelhygiene in ihrem Arbeitsbereich zu ergreifen.In der Schulung gemäß § 4 LMHV werden die Mitarbeiter unter anderem über die Gefahren im Umgang mit Lebensmitteln,...

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Was sind die häufigsten Hygienefehler im Lebensmittelbereich?

Geposted von Rainer Nuss am

Im Lebensmittelbereich gibt es verschiedene Hygienefehler, die zu einer Kontamination der Lebensmittel und damit zu gesundheitlichen Risiken für die Verbraucher führen können. Einige der häufigsten Hygienefehler sind:Mangelnde Händehygiene: Die Hände sind die Hauptursache für die Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmittel. Wenn Mitarbeiter im Lebensmittelbereich ihre Hände nicht regelmäßig und gründlich waschen oder Handschuhe tragen, können sich Bakterien und Viren leicht auf die Lebensmittel übertragen.Unzureichende Reinigung und Desinfektion: Eine unzureichende Reinigung und Desinfektion von Arbeitsflächen, Geräten und anderen Gegenständen im Lebensmittelbereich kann dazu führen, dass Bakterien und Viren sich dort ansiedeln und vermehren.Falsche Temperatur: Lebensmittel müssen bei der richtigen Temperatur gelagert...

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Infektionsschutzgesetz – Folgebelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

Geposted von Rainer Nuss am

Sie sind für einen Betrieb tätig, der sensible Lebensmittel herstellt oder in Verkehr bringt? Dann gelten für Sie und Ihre Mitarbeiter die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IFSG). Neben einer Erstbelehrung, die in der Regel durch das örtliche Gesundheitsamt erfolgt, ist gesetzlich eine Folgebelehrung im Rhythmus von 2 Jahren vorgeschrieben. Dies muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Die vermittelten Inhalte sollen dazu beitragen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und deren Weiterverbreitung zu verhindern. Dies trägt zur Sicherheit Ihrer Lebensmittel bei. Vorteile: Mit dem Besuch der Folgebelehrung erfüllen Sie die gesetzlich Vorgaben des IfSG. Die Themen werden durch qualifizierte Dozenten praxisnah vermittelt. Ihre Teilnahme an...

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