Wesentliche Änderung im Bereich der Kennzeichnung der Speise- und Getränke-Karten in Bezug auf die Kennzeichnung der Zusatzstoffe in der Karte - Hygieneschulung

Geposted von Rainer Nuss am

Allergene und Zusatzstoffe kennzeichnen
Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung veröffentlicht:
Am 8. Juni 2021 wurde die neue Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit am 9. Juni 2021 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und die Zusatzstoff-Verkehrsverordnung außer Kraft getreten.

Dies bedeutet aus unserer Sicht eine wesentliche Erleichterung für Gastronomen, gerade jetzt auch nach der schweren Corona-Zeit.
Was bedeutet dies im Detail?
Gaststätten-Betriebe müssen weiterhin ihre Gäste über die in den angebotenen Speisen und Getränken enthaltenen Zusatzstoffe informieren. Hierbei galt bisher bei der Abgabe von loser Ware: Anders als bei der Allergeninformation musste über Zusatzstoffe immer schriftlich informiert werden. Eine mündliche Information über Zusatzstoffe erfüllte in der Vergangenheit nicht die gesetzlichen Vorgaben. Das ändert sich nun! Nunmehr dürfen Betriebe bei der Information über Zusatzstoffe dieselben Informationsmöglichkeiten wie bei der Allergeninformation nutzen. Das heißt, dass über Zusatzstoffe nun unter den folgenden Voraussetzungen auch mündlich informiert werden darf:
1.     Die erforderlichen Angaben müssen den Gästen auf deren Nachfrage unverzüglich vor Kaufabschluss und
         vor Übergabe des Lebensmittels mitgeteilt werden und
2.     es liegt eine schriftliche Aufzeichnung über die bei der Herstellung des jeweiligen Lebensmittels
        verwendeten Zusatzstoffe vor, die für die zuständige Behörde und auf Nachfrage der Gäste leicht zugänglich
        ist und
3.     bei den betreffenden Lebensmitteln oder in einem Aushang in der Verkaufsstätte muss an gut sichtbarer
        Stelle, deutlich und gut lesbar darauf hingewiesen werden, dass die erforderlichen Angaben mündlich
        bereitgestellt werden und eine schriftliche Aufzeichnung auf Nachfrage zugänglich ist.

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