Infektionsschutzbelehrung-Erstbelehrung nach §43 (deutsch & englisch) | Online-Schulung Hygiene

Sonderpreis € 24,90 Normaler Preis € 29,90

inkl. MwSt.

Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz §43 – Online-Zertifikat für Lebensmittelberufe

Sie benötigen eine Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) für Ihre Arbeit mit Lebensmitteln?
Absolvieren Sie unsere orts- und zeitunabhängige Online-Belehrung und erhalten Sie ein deutschlandweit gültiges Zertifikat.

    Ganz einfach online zur Belehrung nach Infektionsschutzgesetz:

    In weniger als 10 Minuten zur Erstbelehrung nach § 43 IfSG
    ✓ Deutschlandweit gültig
    ✓ Von einem örtlich zuständigen Arzt im Auftrag des Gesundheitsreferats durchgeführt
    ✓ Zertifikat zum Ausdrucken
    ✓ Mehrsprachig verfügbar
    ✓ Support per E-Mail

    Bitte halten Sie Ihren Ausweis, Reisepass oder Ihre Gesundheitskarte bereit, um sich zu identifizieren.

    Sobald Sie unseren Kurs im Shop erworben haben, erhalten Sie Zugang zu unserem Schulungssystem. Dort stehen Ihnen ein begleitendes Video sowie schriftliche Prüfungsunterlagen in der Sprache Ihrer Wahl zur Verfügung.
    Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses identifizieren Sie sich – anschließend erhalten Sie Ihr Zertifikat direkt per E-Mail.

    Wichtig:
    Die Registrierung muss auf den Namen des Teilnehmers erfolgen, auch bei Minderjährigen.

    Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt in § 43 vor, dass alle im Lebensmittelbereich tätigen Personen vor ihrer erstmaligen Tätigkeit in mündlicher und schriftlicher Form zu belehren sind. Die Belehrung erfolgt in aller Regel durch das Gesundheitsamt oder einen von dort
    beauftragten Arzt (Betriebsarzt). Sie bezieht sich nicht alleine auf die Vermittlung der rechtlichen Regelungen, sondern soll auch Hintergrundinformationen liefern.

    Die Teilnehmer sollen durch die Belehrung Hinderungsgründe für die Arbeit im Lebensmittelbetrieb selbst erkennen lernen, um diese dem Arbeitgeber mitteilen zu können. Danach muss der Arbeitgeber alle 2 Jahre sein Personal belehren.

    Hier sind einige der Hauptpunkte, die in einer solchen Belehrung typischerweise abgedeckt werden:

    Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):

    Die Belehrung beginnt normalerweise mit einer Einführung in das Infektionsschutzgesetz und dessen Ziele. Es legt fest, welche Personen eine Belehrung benötigen und wie oft sie wiederholt werden muss.


    Übertragungswege von Infektionen:

    Es wird erläutert, wie Infektionskrankheiten übertragen werden, insbesondere durch Lebensmittel. Dies umfasst direkte und indirekte Übertragungswege.

    Präventive Maßnahmen:

    Ein wesentlicher Teil der Belehrung befasst sich mit den Methoden zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionen. Dies kann die korrekte Handhygiene, das richtige Verhalten bei Krankheitssymptomen und die korrekte Handhabung von Lebensmitteln umfassen.

    Meldepflicht:

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Meldepflicht bei bestimmten Krankheiten. Es wird erklärt, welche Krankheiten gemeldet werden müssen, wie und wann dies zu geschehen hat.

    Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen:

    Schließlich werden die möglichen Konsequenzen bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz erläutert. Dies kann Bußgelder oder andere Strafen beinhalten.

    Schulung ganz einfach buchen:

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    Sollten Sie mehrere Schulungsplätze auf einmal buchen wollen, passen Sie die Anzahl im Warenkorb an und schließen die Bestellung ab.
    Nach erfolgter Buchung erhalten Sie den Link zur Schulungsplattform + Gutscheincode. 
    Sie loggen sich dort mit Mailadresse und Kontaktdaten ein und starten.

    Jeder Gutscheincode ist nur 1 x nutzbar. 
    Da der Zugang zum Kurs sofort nach dem Kauf freigeschaltet wird, erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn der Nutzung. Dem stimmen Sie im Checkout ausdrücklich zu.

    Die Erstbelehrung ist verfügbar in folgenden Sprachen:
    Deutsch, Englisch

    Wichtig:
    Sie erhalten die Zugangsdaten zur Schulungsplattform am Ende dieses Bestellprozesses angezeigt und zusätzlich per Mail.
    Bitte kontrollieren Sie im Zweifelsfall auch Ihren Spamordner.

    Sie möchten als Firma gerne Schulungen auf Rechnung buchen?
    Gerne können Sie uns dazu eine Mail an bestellung@hygiene-netzwerk.de senden.

     

    FAQ — Erstbelehrung nach §43 IfSG

    Was ist die Erstbelehrung nach §43 IfSG?

    Umgangssprachlich auch "Gesundheitszeugnis" genannt. Sie bescheinigt, dass Sie über die wichtigsten Hygiene- und Infektionsschutz-Regeln beim Umgang mit Lebensmitteln informiert wurden. Vorgeschrieben durch §43 Infektionsschutzgesetz, Voraussetzung für den Einstieg in eine Tätigkeit mit offenen Lebensmitteln.

    Wer braucht die Erstbelehrung?

    Jeder, der gewerblich mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitet: in Gastronomie, Küche, Bäckerei, Café, Imbiss, Catering oder Lebensmittelhandel. Die Belehrung muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen, das gilt auch für Aushilfen, Praktikanten und Saisonkräfte.

    Was kostet die Erstbelehrung bei Hygiene-Plus?

    24,90€ einmalig, keine versteckten Zusatzkosten oder Abo-Bindung. Zum Vergleich: Beim Gesundheitsamt fallen je nach Bundesland ähnliche oder höhere Gebühren an, zusätzlich Anfahrt und Wartezeit vor Ort.

    Wie lange dauert die Online-Erstbelehrung?

    Im Durchschnitt ca. 10 Minuten, abhängig vom individuellen Lerntempo. Sie schauen die Inhalte in Ihrem eigenen Tempo durch und schließen mit einem Verständnistest ab.

    Wie lange ist die Erstbelehrung gültig?

    Die Erstbelehrung selbst ist zeitlich unbegrenzt gültig. Für die laufende Tätigkeit empfiehlt sich in regelmäßigen Abständen eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber, in der Praxis üblicherweise alle zwei Jahre.

    Ist die Online-Erstbelehrung deutschlandweit gültig?

    Ja, die Belehrung nach §43 IfSG wird deutschlandweit anerkannt, unabhängig vom Bundesland Ihres Arbeitsplatzes.

    Brauche ich nach der Erstbelehrung auch eine Folgebelehrung?

    Ja, für die laufende Tätigkeit ist eine regelmäßige Folgebelehrung durch Ihren Arbeitgeber vorgesehen. Auch diese können Sie bei uns online absolvieren. Hier zur Folgebelehrung.

    Kann ich Schulungen für meine Firma auf Rechnung buchen?

    Ja, senden Sie uns dazu einfach eine Mail an bestellung@hygiene-netzwerk.de mit der Anzahl der benötigten Schulungen und Ihren Rechnungsdaten.

    Alle weiteren wichtigen Hygieneschulungen & HACCP Ergänzungen finden Sie hier als E-Learning:
    1.) Kombischulung: Hygieneschulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 inkl. Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IFSG >>>

    2.) Schulung nach § 4 Lebensmittel­hygieneverordnung (LMHV) >>>

    3.) Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutz­gesetz >>>

    4.) HACCP-Basisschulung >>>

    5.) E-Learning DIN EN ISO 22716 (Kosmetik-GMP) >>>

    Diese Schulung wird empfohlen vom Hygiene-Smiley:

    Die Hygieneschulung wird mit dem Hygiene-Smiley empfohlen