Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IFSG)
Gemäß §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz müssen Mitarbeiter, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln oder entsprechenden Bedarfsgegenständen umgehen bzw. in Küchen tätig sind, Belehrungen durchführen. Dadurch soll die Übertragung von Infektionserregern vom Menschen auf Lebensmittel verhindert und die Lebensmittel- und Rechtssicherheit gesteigert werden.
Inhalte der Schulung gemäß §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz:
- Ziele des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
- Übertragungswege von Infektionserregern
- Symptome der in §42 IfSG aufgeführten Infektionserreger
- Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach §42 IfSG
- Mitteilungspflichten des Personals gegenüber dem Arbeitgeber
- Pflichten des Arbeitgebers nach §43 IfSG
- Regeln der Personal- und Händehygiene
- Beispiele und Eigenschaften leicht verderblicher Lebensmittel
- Erfolgskontrolle (Test zum Ankreuzen)
Aus praktischen Gründen sowie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht empfehlen wir die jährliche Durchführung der Folgebelehrung nach IfSG in Verbindung mit der Hygieneschulung gemäß Verordnung (EG) 852/2004.
WICHTIGER HINWEIS: Die Folgebelehrung ersetzt jedoch NICHT die Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Diese muss beim Gesundheitsamt oder bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden.
Alternativ können Sie die Erstbelehrung hier auch Online durchführen >>>
Schulungszertifikat: Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie umgehend ein Schulungszertifikat (pdf-Dokument)
Vorteile der Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz als E-Learning:
✓ jederzeit und von überall flexibel durchführbar
✓ kostengünstig
✓ leicht verständlich und informativ
✓ mehr Wissen, persönliche Weiterentwicklung
✓ gesetzliche Anforderungen erfüllen
✓ übersichtliche Teilnehmerverwaltung für Firmen/Küchen/Organisationen mit praktischen Funktionen wie z.B. Erstellung von Einladungen zur Schulung, Übersicht zum Status der Schulungen bzw. der Schulungszertifikate, Import von Namenslisten der Teilnehmer…
✓ alle Schulungsunterlagen stehen zum Download bereit
Schulung ganz einfach buchen:
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Nach erfolgter Buchung erhalten Sie zeitnah / innerhalb von 24h die Zugangsdaten (Link + Code) und können starten.
Wichtig: Diese Mail mit den Zugangsdaten erfolgt separat, unabhängig und zeitversetzt von der Hygiene-Plus Shop Bestellbestätigung.
Vor dem Start der Schulung legen Sie dann eigenständig die Vor- und Zunamen des Teilnehmers fest. Ebenfalls können Sie die Sprache (14 Sprachen möglich*) dann auswählen.
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Gerne können Sie uns dazu eine Mail an bestellung@hygiene-netzwerk.de senden.
Alle wichtigen Hygieneschulungen & HACCP Ergänzungen finden Sie hier als E-Learning:
1.) Kombischulung: Hygieneschulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 inkl. Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IFSG >>>
2.) Schulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) >>>
3.) Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz >>>
4.) HACCP-Basisschulung >>>
5.) E-Learning DIN EN ISO 22716 (Kosmetik-GMP) >>>
*Die 14 verfügbaren Sprachen sind:
deutsch
englisch
spanisch
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französisch
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ungarisch
polnisch
portugiesisch
rumänisch
türkisch
bulgarisch
russisch
arabisch
Das E-Learning ist von einem Widerruf ausgeschlossen - keine Rückerstattung!
Diese Schulung wird empfohlen vom Hygiene-Smiley: