Hygieneschulung: Anforderungen und Bestimmungen für die Arbeit in der Gastronomie oder Lebensmittelbetrieben

Geposted von Rainer Nuss am

Sie haben den Wunsch, in Deutschland in der Gastronomie oder in einem Lebensmittelbetrieb zu arbeiten oder sogar einen eigenen Betrieb zu eröffnen?
Um diese Aufgabe verantwortungsvoll zu erfüllen, ist es wichtig, bestimmte Hygiene-Zertifikate zu erwerben und einige wesentliche Punkte zu beachten:


1.    Grund- / Basis-Voraussetzung:
Die Basis für eine Tätigkeit im lebensmittelbetrieb stellt die sogenannte Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz dar. Diese können Sie nur beim Gesundheitsamt absolvieren. Zuständig ist hierfür ihr örtliches Gesundheitsamt (sitzt bei ihrer zuständigen Stadtverwaltung oder ihrem zuständigen Landratsamt – Termine finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Gesundheitsämter).


2.    Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen für eine Tätigkeit im Lebensmittelbetrieb:
a. Der Gesetzgeber schreibt spätestens 2 Jahre nach der Grund- / Basis-Schulung „Erstbelehrung Infektionsschutzgesetz“ eine Folgebelehrung vor.

b. Der Gesetzgeber schreibt 1 Mal jährlich eine Hygieneschulung vor.

c. Der Gesetzgeber schreibt für „ungelernte“ Personen im Lebensmittelbereich (ohne „Lebensmittel“-Beruf wie Metzger, Bäcker, Koch…), die sogenannte Schulung gemäß § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung vor.


3.    HACCP-Konzept:
HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Points und ist ein systematischer Ansatz zur Identifizierung, Bewertung und Kontrolle von Gefahren im Lebensmittelbereich. Die Umsetzung eines HACCP-Konzepts ist in Deutschland für alle Lebensmittelbetriebe gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist es wichtig, sich mit den Grundsätzen des HACCP-Systems vertraut zu machen und sicherzustellen, dass diese in Ihrem Betrieb umgesetzt werden.
Für Fragen rund um die Erstellung von HACCP Konzepten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns hier schriftlich >>>


4.    Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen:
Neben den erforderlichen Zertifikaten ist es ratsam, regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teilzunehmen, um Ihr Wissen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und -sicherheit auf dem neuesten Stand zu halten. Dies kann Ihnen helfen, Risiken zu minimieren und die Qualität Ihrer Dienstleistungen zu verbessern.

Folgende 4 Hygiene- & HACCP-Schulungen werden als E-Learning angeboten:
1.) Kombischulung: Hygieneschulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 inkl. Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IFSG >>>
💡Gesetzliches Schulungsintervall: Die Hygieneschulung muss jährlich, die Folgebelehrung nur alle 2 Jahre absolviert werden. Als Gesamtheit allerdings 1 x im Jahr.

2.) Schulung nach § 4 Lebensmittel­hygieneverordnung (LMHV) >>>
💡Gesetzliches Schulungsintervall: Diese Schulung muss nur ein einziges Mal im Leben gemacht werden.

3.) Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutz­gesetz >>>
💡Gesetzliches Schulungsintervall: Pflichtschulung mit 2 Jahres-Intervall.

4.) HACCP-Basisschulung >>>
💡Gesetzliches Schulungsintervall: Freiwillige Zusatzschulung.