Wer einen Gastronomiebetrieb, ein Hotel, eine Großküche, eine Pflegeeinrichtung oder einen lebensmittelproduzierenden Betrieb führt, kennt die Herausforderung: steigende gesetzliche Anforderungen, umfangreiche Dokumentationspflichten und gleichzeitig immer weniger Zeit im Tagesgeschäft.
Viele Unternehmen suchen deshalb einen Partner, der nicht nur einzelne Schulungen anbietet, sondern das gesamte Hygienemanagement versteht und praxisnah unterstützt.
Genau hier setzt Hygiene-Plus an.
Als offizieller Shop des Hygiene-Netzwerks vereint Hygiene-Plus Pflichtschulungen, Hygienewissen, HACCP-Kompetenz und praxiserprobte Lösungen für den betrieblichen Alltag auf einer zentralen Plattform. Unternehmen erhalten nicht nur gesetzlich erforderliche Nachweise, sondern profitieren gleichzeitig von langjähriger Erfahrung aus Beratung, Audits und Hygienepraxis.
Mehr als ein Schulungsanbieter
Viele Anbieter konzentrieren sich ausschließlich auf Online-Kurse. Nach Abschluss endet die Betreuung mit dem Zertifikat.
Hygiene-Plus verfolgt einen anderen Ansatz.
Denn die Anforderungen im Lebensmittelbetrieb gehen weit über einzelne Schulungen hinaus. HACCP-Konzepte, interne Unterweisungen, Kennzeichnungspflichten, Hygienedokumentation und behördliche Kontrollen gehören zum Alltag.
Deshalb verbindet Hygiene-Plus Schulungen, Produkte und Fachwissen in einem System.
Das Hygiene-Netzwerk als fachliche Grundlage
Hinter Hygiene-Plus steht das Hygiene-Netzwerk – ein erfahrenes Kompetenznetzwerk für Hygienemanagement, HACCP und Lebensmittelsicherheit.
Seit vielen Jahren unterstützt das Netzwerk Unternehmen aus:
• Gastronomie und Hotellerie
• Lebensmittelproduktion
• Bäckereien und Metzgereien
• Gemeinschaftsverpflegung
• Catering und Systemgastronomie
• Pflegeeinrichtungen und Kitas
Die Erfahrungen aus Audits, Beratungen und Hygienekonzepten fließen direkt in Schulungen, Produkte und Fachinhalte ein.
Rainer Nuss – Fachkompetenz aus der Praxis
Ein zentraler Bestandteil dieser Expertise ist Rainer Nuss.
Als Geschäftsführer des Hygiene-Netzwerks zählt er zu den erfahrenen Experten für Hygienemanagement und HACCP in Deutschland.
Seine Schwerpunkte:
• Entwicklung und Betreuung von HACCP-Konzepten
• Durchführung interner Audits
• Beratung von Groß- und Filialbetrieben
• Optimierung von Hygienestandards
• Fachpublikationen zu Lebensmittelsicherheit
• Referent auf Fachveranstaltungen
Begonnen hat er mit einer Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur bei der Polizei in Baden-Württemberg. 2005 gründete er das Hygiene-Netzwerk und begleitet seither mit Partnern aus der Hygienebranche Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Hygieneanforderungen und der Verbesserung betrieblicher Prozesse.
Alle wichtigen Pflichtschulungen aus einer Hand!
👉 Hygiene-Plus bündelt die zentralen Schulungsanforderungen für Lebensmittelbetriebe
Lebensmittelhygieneschulung nach EU-VO 852/2004
Die Lebensmittelhygieneschulung ist für alle Mitarbeiter verpflichtend, die mit Lebensmitteln umgehen.
Sie vermittelt Grundlagen der Hygiene, Risiken und Präventionsmaßnahmen.
In der Praxis hat sich eine regelmäßige, meist jährliche Auffrischung als Branchenstandard etabliert.
Die Online-Schulung ermöglicht eine flexible Durchführung unabhängig von Standort oder Schichtsystem. Nach Abschluss steht das Zertifikat sofort zur Verfügung.
Lebensmittelhygieneschulung nach LMHV §4
Diese Schulung richtet sich an Mitarbeiter ohne einschlägige Berufsausbildung im Lebensmittelbereich.
Sie ist sehr umfangreich, muss dafür nur ein einziges Mal absolviert und nicht wiederholt werden. Es werden grundlegende Hygienekenntnisse für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln vermittelt und ist die Basis für ihre Mitarbeiter.
👉 Hier geht es zur Schulung nach §4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
Infektionsschutzgesetz (IfSG) Erst- und Folgebelehrung
Die Erstbelehrung nach §43 IfSG wird durch das Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt bzw. eine entsprechend autorisierte Stelle durchgeführt.
Über Hygiene-Plus kann diese Erstbelehrung komplett online durchgeführt werden. Kein lästiges Warten auf Termine, anmelden und Belehrung beginnen.
Die Bescheinigung ist bundesweit gültig und steht nach Abschluss sofort zur Verfügung.
Zusätzlich zur Erstbelehrung sind regelmäßige Folgebelehrungen im Abstand von 2 Jahren gesetzlich gefordert, die Sie als Arbeitgeber selbst durchführen können. Auch hier bietet Hygiene-Plus praxisnahe Online-Lösungen.
👉 Hier geht es zur Erstbelehrung online ohne Termin beim Amt
👉 Hier geht es zu Folgebelehrung
Kombischulungen für mehr Effizienz
Gerade größere Betriebe profitieren von Kombischulungen.
Dabei werden die Inhalte der Lebensmittelhygieneschulung und der IfSG-Folgebelehrung in einer Schulung kombiniert, es sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte vollständig enthalten und mit einer Teilnahme an der Online-Schulung sind alle gesetzlich geforderten Unterrichtungen erledigt. Auch hier bekommen Sie ihr Zertifikat direkt im Anschluss an die Schulung. Das reduziert Aufwand und vereinfacht die Organisation erheblich.
👉 Hier die Kombischulung online absolvieren - Kombischulung Hygiene EG 852/2004 & IfSG §43
HACCP-Schulung
Diese Schulung wendet sich hauptsächlich an Berufseinsteiger in der Lebensmittelbranche, aber auch an Führungskräfte. Hier erfahren Sie, welche gesetzlichen Anforderungen Sie hinsichtlich der betrieblichen Eigenkontrolle erfüllen müssen und wie diese zu dokumentieren sind.
👉 Hier die HACCP-Schulung online absolvieren
Produkte für den betrieblichen Alltag
Hygiene endet nicht bei Schulungen.
Deshalb bietet Hygiene-Plus auch praxisbewährte Produkte für den täglichen Einsatz:
• Wasserlösliche HACCP-Etiketten zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, Rückstellproben und Prozessen
• Wasserlösliche Wäschebeutel für den sicheren Transport kontaminierter Wäsche in Pflege, Hotellerie und Wäschereien
• Weitere Lösungen zur Qualitätssicherung und Hygienekontrolle
Diese Produkte unterstützen Betriebe dabei, Hygieneanforderungen effizient und nachvollziehbar umzusetzen.
Beratung, HACCP-Konzepte und EU-Zulassung
Hygiene-Plus ist nicht nur Anbieter von Schulungen und Produkten, sondern auch Ansprechpartner für komplexe Hygienefragen.
Das Hygiene-Netzwerk unterstützt Unternehmen bei:
• Erstellung und Aktualisierung von HACCP-Konzepten
• Vorbereitung auf Lebensmittelkontrollen
• Durchführung interner Audits
• Einführung von Hygienemanagementsystemen
• Beratung zur EU-Zulassung von Betrieben
• Entwicklung individueller Hygienekonzepte
Gerade bei Gründungen, Erweiterungen oder behördlichen Anforderungen profitieren Unternehmen von dieser direkten fachlichen Unterstützung.
👉 Hier können Sie einen Termin zur Hygiene- / HACCP-Beratung anfragen
Persönliche Beratung statt anonymer Plattform
Ein entscheidender Unterschied zu vielen Anbietern ist die persönliche Betreuung.
Statt standardisierter Antworten erhalten Unternehmen direkten Zugang zu erfahrenen Fachleuten mit praktischer Branchenerfahrung.
Diese Nähe zur Praxis sorgt dafür, dass Lösungen nicht nur theoretisch korrekt, sondern im Betrieb auch umsetzbar sind.
Ihr zentraler Ansprechpartner für Hygiene und Lebensmittelsicherheit
Hygiene-Plus verbindet Schulungen, Produkte, Fachwissen und Beratung auf einer Plattform.
Damit erhalten Unternehmen einen zentralen Ansprechpartner für nahezu alle Fragen rund um:
• Pflichtschulungen
• HACCP
• Hygienemanagement
• Lebensmittelsicherheit
• Dokumentationspflichten
• Qualitätssicherung
Jetzt Pflichtschulungen effizient organisieren
Sorgen Sie für rechtssichere Schulungen und ein professionelles Hygienemanagement in Ihrem Betrieb.
Jetzt Pflichtschulungen direkt online buchen oder unverbindlich beraten lassen.
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FAQ – Pflichtschulungen, IfSG & Lebensmittelhygiene
1. Welche Pflichtschulungen sind in Lebensmittelbetrieben wirklich verpflichtend?
In der Praxis müssen Lebensmittelbetriebe mehrere Schulungsbereiche abdecken, die sich aus unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ergeben. Dazu gehören insbesondere die Lebensmittelhygieneschulung nach EU-VO 852/2004, die Schulung nach §4 LMHV für Mitarbeiter ohne einschlägige Berufsausbildung sowie die Erst- und Folgebelehrung nach §43 IfSG.
Diese Schulungen sind nicht gegenseitig ersetzbar, sondern ergänzen sich inhaltlich und rechtlich. Während die Hygieneschulung die betriebliche Praxis und den Umgang mit Lebensmitteln abdeckt, fokussiert das Infektionsschutzgesetz den persönlichen Gesundheits- und Infektionsschutz der Mitarbeitenden.
👉 Vertiefende Erklärung zu Pflichtschulungen hier
2. Was ist der Unterschied zwischen Hygieneschulung und IfSG-Belehrung?
Die Lebensmittelhygieneschulung nach EU-VO 852/2004 vermittelt betriebliche Hygieneregeln, Risiken im Umgang mit Lebensmitteln sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen. Sie ist Teil des betrieblichen Hygienemanagements und betrifft alle Mitarbeiter im Lebensmittelbereich.
Die IfSG-Belehrung nach §43 IfSG hingegen ist personenbezogen und dient dem Infektionsschutz. Sie stellt sicher, dass Mitarbeitende gesundheitlich geeignet sind, mit leicht verderblichen Lebensmitteln zu arbeiten, und informiert über Meldepflichten bei Krankheitssymptomen.
Beide Schulungen haben unterschiedliche Zielsetzungen und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
👉 Ausführliche Gegenüberstellung hier
3. Wer muss eine Lebensmittelhygieneschulung nach EU-VO 852/2004 absolvieren?
Grundsätzlich müssen alle Personen geschult werden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Lebensmitteln umgehen. Dazu gehören unter anderem Küchenpersonal, Servicekräfte, Produktionsmitarbeiter, Lagerpersonal sowie Mitarbeiter in der Gemeinschaftsverpflegung.
Die Schulung ist unabhängig von einer Berufsausbildung verpflichtend und muss in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. In der Praxis hat sich eine jährliche Schulung als anerkannter Standard etabliert, da sich Hygieneanforderungen, Betriebsabläufe und gesetzliche Vorgaben regelmäßig weiterentwickeln.
4. Was regelt die Schulung nach §4 LMHV konkret?
Die Schulung nach §4 LMHV richtet sich insbesondere an Mitarbeiter ohne abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung im Lebensmittelbereich. Sie vermittelt grundlegende Kenntnisse über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln, persönliche Hygiene, Reinigung und Desinfektion sowie die Vermeidung von Kontaminationen.
Sie wird in vielen Betrieben einmalig bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis durchgeführt und ist ein zentraler Bestandteil der Einarbeitung im Lebensmittelbereich.
👉 Detaillierte Erklärung hier
5. Wann ist die Erstbelehrung nach §43 IfSG verpflichtend?
Die Erstbelehrung ist verpflichtend für alle Personen, die gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und wird durch das Gesundheitsamt oder durch eine vom Gesundheitsamt beauftragte Stelle bzw. einen beauftragten Arzt durchgeführt.
Ziel ist es, Mitarbeitende über Infektionsrisiken, Krankheitssymptome und Meldepflichten zu informieren, die im Zusammenhang mit Lebensmitteln stehen.
6. Wie lange ist die Bescheinigung nach §43 IfSG gültig?
Die Erstbelehrung ist grundsätzlich dauerhaft gültig, sofern sie weiterhin im gleichen Tätigkeitskontext verwendet wird. Für die Arbeitsaufnahme gilt jedoch, dass die Bescheinigung in der Regel nicht älter als drei Monate sein darf.
Zusätzlich sind regelmäßige Folgebelehrungen erforderlich, die vom Arbeitgeber organisiert und dokumentiert werden müssen.
7. Was ist der Unterschied zwischen Erstbelehrung und Folgebelehrung nach IfSG?
Die Erstbelehrung erfolgt einmalig vor Tätigkeitsbeginn und wird durch eine behördlich autorisierte Stelle durchgeführt. Die Folgebelehrung hingegen dient der regelmäßigen Auffrischung der Inhalte und der Aktualisierung des Wissensstandes der Mitarbeitenden.
Während die Erstbelehrung den rechtlichen Einstieg in die Tätigkeit ermöglicht, stellt die Folgebelehrung die kontinuierliche Einhaltung der Hygienestandards im Betrieb sicher.
8. Wie oft muss eine Folgebelehrung durchgeführt werden?
Die Folgebelehrung muss regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden. In der betrieblichen Praxis hat sich ein 2-jähriger Turnus etabliert, da Lebensmittelüberwachungsbehörden diesen Zeitraum in der Regel als Mindeststandard erwarten.
Die genaue Ausgestaltung kann jedoch je nach Betriebsform, Risikoanalyse und interner Hygienestruktur variieren.
9. Welche Schulungen können kombiniert werden?
In vielen Betrieben werden Lebensmittelhygieneschulungen und IfSG-Folgebelehrungen kombiniert, um den organisatorischen Aufwand zu reduzieren. Voraussetzung ist, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte vollständig abgedeckt und die Nachweise getrennt dokumentiert werden.
Dies ist besonders in größeren Betrieben oder bei wechselndem Personal ein effizienter Ansatz.
10. Welche Vorteile bietet eine zentrale Organisation aller Pflichtschulungen?
Eine zentrale Organisation über eine Plattform wie Hygiene-Plus ermöglicht es Betrieben, alle relevanten Schulungen strukturiert zu verwalten. Dazu gehören Lebensmittelhygiene, LMHV-Schulungen, IfSG-Belehrungen sowie ergänzende Unterweisungen.
Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis, der besseren Nachweisführung bei Kontrollen und der einheitlichen Qualität der Schulungsinhalte. Zudem können Betriebe schneller auf personelle Veränderungen reagieren und Schulungen flexibel durchführen.

