Neuer Mitarbeiter ab Montag — und die Erstbelehrung fehlt noch?

Geposted von Rainer Nuss am

Sie stellen kurzfristig ein: neues Küchenpersonal, eine Servicekraft, eine Aushilfe. Die Erstbelehrung nach IfSG muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen. Kein Termin beim Gesundheitsamt nötig — die Online-Belehrung wird durch einen nach IfSG autorisierten Arzt im Rahmen eines behördlich anerkannten Verfahrens durchgeführt.

Was ist die IfSG-Erstbelehrung?

Die Erstbelehrung nach IfSG ist eine Pflichtschulung für alle Personen, die gewerblich mit unverpackten oder leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz, Paragraph 43. Das Ergebnis ist eine Bescheinigung nach Paragraph 43 IfSG — im Alltag auch als Gesundheitszeugnis, Gesundheitspass oder Gesundheitsausweis bekannt.

Infektionsschutzbelehrung, Hygienebelehrung, Gesundheitsbelehrung, Belehrung nach IfSG — alle diese Begriffe meinen dasselbe Dokument. Es gilt deutschlandweit. Es handelt sich nicht um ein ärztliches Attest, sondern um eine inhaltlich vorgeschriebene Schulung.

Warum Online — und nicht beim Gesundheitsamt?

Die Erstbelehrung nach IfSG darf ausschließlich durch das Gesundheitsamt oder einen nach IfSG autorisierten Arzt im Rahmen eines behördlich anerkannten Verfahrens durchgeführt werden. Der Online-Kurs auf hygiene-plus.de erfüllt genau diese Voraussetzung.

Der Unterschied zum Amtsgang: keine Terminsuche, keine Anfahrt, keine Wartezeit. Die Schulung ist orts- und zeitunabhängig absolvierbar — auf Deutsch oder Englisch — und das Zertifikat ist nach Abschluss sofort zum Ausdrucken verfügbar. Für Betriebe mit wechselndem Personal ist das der praktikabelste Weg, den Schulungsnachweis rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zu sichern.

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Wer den Schulungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach IfSG und ohne Wartezeit braucht, bucht jetzt.

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Was sagt das Infektionsschutzgesetz?

Die Erstbelehrung nach IfSG ist vor dem ersten Arbeitstag durchzuführen. Die Bescheinigung muss bei Arbeitsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten liegen — liegt sie länger zurück, ist eine erneute Belehrung erforderlich. Bei Arbeitgeberwechsel ist ebenfalls eine neue Erstbelehrung empfohlen.

Arbeitgeber sind nach IfSG verpflichtet, regelmäßige Folgebelehrungen intern durchzuführen und zu dokumentieren — mindestens jährlich empfohlen, in der Praxis von der Lebensmittelüberwachung entsprechend erwartet. Fehlt der Nachweis bei einer Betriebskontrolle, drohen nach Angaben der zuständigen Behörden Bußgelder und mögliche Tätigkeitsverbote. Die Online-Erstbelehrung unterstützt Betriebe dabei, die Nachweispflicht lückenlos zu erfüllen.

Für wen ist dieser Kurs?

Der Online-Kurs ist geeignet für:

  • Gastronomen und Hoteliers, die neue Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn schulen müssen
  • Kita-Leitungen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
  • Lebensmittelbetriebe mit wechselndem oder saisonalem Personal
  • Aushilfen, Auszubildende und Praktikanten, die die Bescheinigung für den neuen Job benötigen
  • Personen, deren Zertifikat die 3-Monats-Frist überschritten hat oder verloren gegangen ist
  • Minderjährige — mit Einverständniserklärung der Eltern

Der Kurs ist auf Deutsch und Englisch verfügbar — praktisch für Betriebe mit internationalem Personal.

Erstbelehrung, Folgebelehrung — was ist der Unterschied?

Die Erstbelehrung ist einmalig erforderlich — bei Berufseinstieg, wenn die Bescheinigung die 3-Monats-Frist überschritten hat oder bei Arbeitgeberwechsel. Sie wird durch einen nach IfSG autorisierten Arzt im Rahmen eines behördlich anerkannten Verfahrens durchgeführt und endet mit einer anerkannten Bescheinigung nach Paragraph 43 IfSG.

Die Folgebelehrung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, wird intern organisiert und dokumentiert — mindestens jährlich empfohlen. Sie ist nicht Bestandteil dieses Kurses. Wer darüber hinaus HACCP-Schulungen oder weiterführende Hygieneschulungen benötigt, findet das passende Angebot unter: 👉Onlineschulungen HACCP & Hygiene

Fragen und Antworten zur Erstbelehrung

Muss die Erstbelehrung vor dem ersten Arbeitstag vorliegen?

Ja. Wer ohne gültige Bescheinigung im Lebensmittelbereich arbeitet, riskiert Bußgelder. Das Zertifikat ist nach Abschluss der Online-Schulung sofort verfügbar.

Ist das Online-Zertifikat genauso anerkannt wie das vom Gesundheitsamt?

Ja — die Belehrung wird durch einen nach IfSG autorisierten Arzt im Rahmen eines behördlich anerkannten Verfahrens durchgeführt. Das Zertifikat ist deutschlandweit gültig.

Wie lange ist das Zertifikat gültig?

Die Bescheinigung muss bei Arbeitsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten liegen. Bei Arbeitgeberwechsel ist eine erneute Belehrung empfohlen.

Was tun, wenn das Zertifikat abgelaufen oder verloren gegangen ist?

Online-Kurs erneut absolvieren — kein Amtsgang nötig. Die Bescheinigung ist nach Abschluss sofort verfügbar.

In welchen Sprachen ist der Kurs verfügbar?

Der Kurs ist auf Deutsch und Englisch verfügbar.

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Die Erstbelehrung nach IfSG ist direkt online verfügbar — sofort startbar, Zertifikat nach Abschluss sofort zum Ausdrucken:

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