Personalhygiene im Lebensmittelbereich: Diese Regeln gelten

Geposted von Rainer Nuss am

Ein Kunde beschwert sich über einen Ring in der Salattheke. Ein Kontrolleur findet offene Wunden ohne Pflaster in der Küche. Beides sind vermeidbare Fehler, die bei jeder Lebensmittelkontrolle zu Beanstandungen führen. Personalhygiene ist kein Nebenthema, sondern einer der häufigsten Beanstandungspunkte im Betrieb.

Personalhygiene, Koch wäscht sich gründlich die Hände

Was gehört zur Personalhygiene?

Personalhygiene umfasst alles, was Mitarbeitende direkt tun oder unterlassen müssen, um Lebensmittel vor Verunreinigung zu schützen: saubere Arbeitskleidung, gepflegte und gereinigte Hände, korrektes Verhalten bei Kontakt mit rohen Produkten, und der Verzicht auf Schmuck oder riskante Piercings im Produktionsbereich. Sie ergänzt die betrieblichen HACCP-Maßnahmen um die menschliche Komponente, die keine Anlage und kein Reinigungsplan ersetzen kann.

Thekenverkäuferin hygienisches Arbeiten

Warum reicht "sauber aussehen" nicht?

Viele Betriebe verwechseln Personalhygiene mit einem gepflegten Erscheinungsbild. Das greift zu kurz. Entscheidend sind die unsichtbaren Risiken: Keime auf ungewaschenen Händen nach der Toilette, Krankheitserreger von rohem Fleisch, die auf verzehrfertige Produkte übertragen werden, oder ein loser Ring, der in der Ware landet. Diese Risiken lassen sich nur über feste, wiederholte Abläufe kontrollieren, nicht über gesunden Menschenverstand allein.

Personalhygiene, Köchin beim Anrichten von Essen

Rechtlicher und fachlicher Rahmen

Die Grundanforderungen an Personalhygiene ergeben sich aus der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) in Verbindung mit den allgemeinen HACCP-Grundsätzen. Wer in Bereichen arbeitet, in denen offene, verderbnisgefährdete oder verzehrfertige Lebensmittel verarbeitet werden, ist zu sauberer Arbeits- beziehungsweise Schutzkleidung verpflichtet. Dazu zählen je nach Tätigkeit heller Kittel, Kopfbedeckung, Einmalhandschuhe und geeignetes Schuhwerk.

Nicht jede Einzelmaßnahme ist gesetzlich exakt vorgeschrieben. Die strikte Trennung von Arbeits- und Privatkleidung etwa ist keine harte Pflicht, sondern eine anerkannte Empfehlung zur Risikominimierung. Genauso verhält es sich mit dem Tragen von Einmalhandschuhen: Sie sind kein Ersatz für Händehygiene, sondern eine sinnvolle Ergänzung bei bestimmten Tätigkeiten. Diese Unterscheidung zwischen gesetzlicher Pflicht und fachlicher Empfehlung sollte jeder Betrieb kennen, allein schon um Mitarbeitende korrekt zu schulen.

Auch externe Personen sind betroffen: Handwerker oder Hausmeister, die sich während der Produktion im Lebensmittelbereich aufhalten, unterliegen denselben Hygienevorgaben wie das reguläre Personal.

Für wen ist das relevant?

Die Vorgaben gelten für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen: Gastronomie, Hotellerie, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Lebensmittelhandel. Die konkrete Ausprägung unterscheidet sich je nach Tätigkeit. Eine Kita-Küche mit wenigen offenen Speisen hat andere Schwerpunkte als eine Metzgerei mit durchgehend offenem Aufschnitt.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

Kleidung: Saubere Arbeitskleidung ist Mindeststandard, bei offenen oder empfindlichen Lebensmitteln ist Schutzkleidung vorgeschrieben. Haare müssen vollständig bedeckt sein. Private Winterkleidung ist im Kühlhaus ungeeignet, auch Kühlhauskleidung muss regelmäßig gewaschen werden. Schmuck, Ringe, Ketten und Piercings mit Entzündungs- oder Verletzungsrisiko gehören nicht in den Produktionsbereich.

Hände: Vor Betreten des Lebensmittelbereichs, nach Toilettengang, nach Pausen und nach Kontakt mit rohem Fleisch, Eiern oder Schmutz müssen Hände gründlich gewaschen und bei Bedarf desinfiziert werden. Die Reihenfolge ist wichtig: erst waschen, dann desinfizieren. An Handwaschbecken gehören ausschließlich Einmalhandtücher, Stoffhandtücher und Heißlufttrockner gelten als ungeeignet.

Verhalten: Aufschnitt und andere verzehrfertige Ware dürfen nicht mit bloßen Händen berührt werden, hier sind Zangen oder Folien Pflicht. Essen, Trinken und Rauchen sind in Produktionsräumen verboten. Offene oder entzündete Wunden schließen die Tätigkeit im Lebensmittelbereich aus, kleine Verletzungen lassen sich mit wasserdichtem Pflaster und gegebenenfalls Fingerling und Handschuh absichern.

Fragen und Antworten zur Personalhygiene

1. Ist das Tragen von Schutzkleidung beim Umgang mit Lebensmitteln Pflicht?

Wer in Bereichen arbeitet, in denen Lebensmittel verarbeitet oder bereitgestellt werden, muss mindestens saubere Arbeitskleidung tragen. Bei offenen, verderbnisgefährdeten oder verzehrfertigen Lebensmitteln ist Schutzkleidung Pflicht. Je nach Tätigkeit gehören dazu heller Kittel, Hose, Kopfbedeckung, Maske, Einmalhandschuhe und sauberes Schuhwerk.

2. Wie sieht es bei Handwerkern und Hausmeistern in hygienischen Bereichen aus? 

Wenn externe Personen sich während der Produktion in Lebensmittelbereichen aufhalten, müssen sie dieselben Hygieneregeln einhalten wie das reguläre Personal. Die Vorgaben gelten für alle, die im Lebensmittelbereich tätig sind.

3. Wie ist die Hygieneanforderung an Kälteschutzkleidung?

Kälteschutzkleidung muss sowohl vor niedrigen Temperaturen schützen als auch hygienisch geeignet sein: hell, sauber, gut zu reinigen. Private Winterkleidung ist ungeeignet. Auch Kühlhauskleidung muss regelmäßig gewaschen werden.

4. Gibt es eine Pflicht zur Schwarz-Weiß-Trennung der Kleidung?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Empfohlen wird jedoch die strikte Trennung von Arbeits- und Privatkleidung, um Verunreinigungen zu vermeiden. Viele Betriebe setzen dies durch getrennte Spinde oder tägliche frische Arbeitskleidung um.

5. Müssen Spinde oben abgeschrägt sein?

Es gibt keine rechtliche Vorgabe. Abgeschrägte oder deckenhohe Spinde verhindern jedoch das Ablegen von Gegenständen. Mindestens 35 cm Bodenfreiheit erleichtern die Reinigung unter den Spinden.

6. Darf der Betrieb verlangen, dass Mitarbeitende Schutzkleidung privat waschen?

Das Gesetz regelt dies nicht direkt. Der Betrieb trägt die Verantwortung für saubere Kleidung. Private Reinigung kann problematisch sein: falsche Waschtemperatur, Haustiere, Transport. In sensiblen Bereichen wird Heimwäsche nicht empfohlen. Professionelle Reinigung ist sicherer.

7. Ist das Tragen von Einmalhandschuhen beim Verkauf oder der Zubereitung von Lebensmitteln vorgeschrieben?

Keine gesetzliche Pflicht. Handschuhe ersetzen keine gründliche Händehygiene. Sie müssen häufig gewechselt werden, besonders nach Kontakt mit Geld. Bei gleichförmigen Tätigkeiten oder kleinen Verletzungen können sie sinnvoll sein.

8. Darf Wurst- und Käse-Aufschnitt mit den Händen berührt werden?

Nein. Hände übertragen Keime, und Aufschnitt wird ohne Erhitzung verzehrt. Daher dürfen Schnittflächen nicht direkt berührt werden. Zangen oder Folien sind zu verwenden.

9. Muss beim Umgang mit empfindlichen Lebensmitteln eine Kopfbedeckung getragen werden?

Haare können sich lösen oder Keime übertragen. Besonders bei langen Haaren besteht die Gefahr der Berührung. Daher müssen Haare vollständig bedeckt sein.

10. Wann müssen Hände gereinigt und desinfiziert werden?

Immer wenn eine Keimübertragung möglich ist: vor Betreten des Lebensmittelbereichs, nach Toilettengang, nach Pausen, nach Kontakt mit rohem Fleisch, Eiern oder Schmutz, vor Arbeiten an verzehrfertigen Produkten. Wichtig: erst gründlich waschen, dann desinfizieren.

11. Ist das Bereithalten von Einmalhandtüchern an Handwaschbecken Vorschrift?

Ja. Nur Einmalhandtücher gelten als hygienisch. Stoffhandtücher und Heißlufttrockner sind ungeeignet.

12. Darf ein Mitarbeiter mit Handverletzungen im Lebensmittelbereich arbeiten?

Offene oder entzündete Wunden schließen die Tätigkeit aus. Kleine Verletzungen können mit wasserdichtem Pflaster, Fingerling und gegebenenfalls Handschuhen abgesichert werden.

13. Ist das Essen, Trinken und Rauchen in Produktionsräumen verboten?

Ja, das ist streng verboten. Speisereste, Rauch, Asche oder Verpackungsreste können Lebensmittel verunreinigen. Nach dem Trinken gilt: Hände waschen.

14. Wie ist mit Schmuck im Lebensmittelbereich umzugehen?

Schmuck kann Keime beherbergen oder sich lösen und in Lebensmittel gelangen. Ringe, Armbänder, Ketten und Ohrringe sind nicht erlaubt. Auch aus Arbeitsschutzgründen ist das Tragen von Schmuck problematisch, wegen der Verletzungsgefahr.

15. Wie sieht es mit Piercings im Lebensmittelbereich aus?

Piercings können entzündet sein, Keime freisetzen oder sich lösen. Auch besteht Verletzungsgefahr oder Risiko des Hängenbleibens. Daher dürfen Personen mit riskanten Piercings nicht im Lebensmittelbereich arbeiten.

Wo informieren und schulen?

Personalhygiene ist fester Bestandteil jeder IfSG-Schulung nach §43 Infektionsschutzgesetz. Wer sein Team rechtssicher schulen will, findet die passende Erstbelehrung oder Folgebelehrung direkt bei Hygiene-Plus.

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