Kombi-Hygieneschulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 inkl. Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IFSG
Eine gute Hygienepraxis ist Voraussetzung für eine sichere und gesetzeskonforme Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln. Daher müssen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie des Infektionsschutzgesetzes Mitarbeiter aus Lebensmittelbetrieben und Küchen entsprechende Hygieneschulungen und Belehrungen durchführen.
Unsere Hygieneschulung ist leicht verständlich und vermittelt die notwendigen Kenntnisse. Sie entspricht der DIN 10514. Laut dieser Norm soll eine regelmäßige, mindestens zweijährliche Hygieneschulung erfolgen (bzw. auch bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses).
Inhalte der Hygieneschulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004:
- Einführung in die Lebensmittelhygiene
- Gefahren bei der Lebensmittelherstellung (mikrobielle, chemische und physikalische Gefahren)
- Grundlagen der Lebensmittelmikrobiologie (z.B. Vorkommen und Eigenschaften von Mikroorganismen)
- Personalhygiene
- Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz
- Betriebshygiene (z.B. Regeln zum Umgang mit Lebensmitteln, Lagerhaltung, Temperaturen, Vermeidung von Schädlingsbefall, Abfällen…)
- Reinigung und Desinfektion (z.B. korrekte Durchführung, Hygieneplan, Dosierung, Einwirkzeit…)
- Grundlagen zu HACCP-gestützten Verfahren inkl. Dokumentation
- Erfolgskontrolle (Test zum Ankreuzen
Gemäß §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz müssen Mitarbeiter, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln oder entsprechenden Bedarfsgegenständen umgehen bzw. in Küchen tätig sind, Belehrungen durchführen. Dadurch soll die Übertragung von Infektionserregern vom Menschen auf Lebensmittel verhindert und die Lebensmittel- und Rechtssicherheit gesteigert werden.
Inhalte der Schulung gemäß §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz:
- Ziele des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
- Übertragungswege von Infektionserregern
- Symptome der in §42 IfSG aufgeführten Infektionserreger
- Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach §42 IfSG
- Mitteilungspflichten des Personals gegenüber dem Arbeitgeber
- Pflichten des Arbeitgebers nach §43 IfSG
- Regeln der Personal- und Händehygiene
- Beispiele und Eigenschaften leicht verderblicher Lebensmittel
- Erfolgskontrolle (Test zum Ankreuzen)
Aus praktischen Gründen sowie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht empfehlen wir die jährliche Durchführung der Folgebelehrung nach IfSG in Verbindung mit der Hygieneschulung gemäß Verordnung (EG) 852/2004.
WICHTIGER HINWEIS: Die Folgebelehrung ersetzt jedoch NICHT die Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Diese muss beim Gesundheitsamt oder bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden.
Schulungszertifikat: Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie umgehend ein Schulungszertifikat (pdf-Dokument)
Vorteile der Hygieneschulung als E-Learning:
✓ jederzeit und von überall flexibel durchführbar
✓ kostengünstig
✓ leicht verständlich und informativ
✓ mehr Wissen, persönliche Weiterentwicklung
✓ gesetzliche Anforderungen erfüllen
✓ übersichtliche Teilnehmerverwaltung für Firmen/Küchen/Organisationen mit praktischen Funktionen wie z.B. Erstellung von Einladungen zur Schulung, Übersicht zum Status der Schulungen bzw. der Schulungszertifikate, Import von Namenslisten der Teilnehmer…
✓ alle Schulungsunterlagen stehen zum Download bereit
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Nach erfolgter Buchung erhalten Sie zeitnah / innerhalb von 24h die Zugangsdaten (Link + Code) und können starten.
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Vor dem Start der Schulung legen Sie dann eigenständig die Vor- und Zunamen des Teilnehmers fest. Ebenfalls können Sie die Sprache (14 Sprachen möglich*) dann auswählen.
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Alle wichtigen Hygieneschulungen & HACCP Ergänzungen finden Sie hier als E-Learning:
1.) Kombischulung: Hygieneschulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 inkl. Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IFSG >>>
2.) Schulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) >>>
3.) Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz >>>
4.) HACCP-Basisschulung >>>
5.) E-Learning DIN EN ISO 22716 (Kosmetik-GMP) >>>
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deutsch
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arabisch
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Diese Schulung wird empfohlen vom Hygiene-Smiley: