Die Arbeitnehmer, welche nicht im Home-Office arbeiten, werden nun konkret verpflichtet, die angebotenen Testangebote wahrzunehmen.
Im Alleingang führt Bremen als erstes Bundesland auf Landesebene vom 10. Mai an eine Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen ein. Dies geht aus einem entsprechenden Grundsatzbeschluss des Senats des Bundeslands hervor.
Bundesweit sind die Arbeitgeber bislang durch die Arbeitsschutz-Verordnung verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, 2 Mal pro Woche einen Corona-Selbsttest anzubieten. Dies muss der Arbeitnehmer jedoch nicht annehmen.
Neu ist, dass ab 10. Mai die Beschäftigten in Bremen nun künftig verpflichtet sind, dieses Angebot auch anzunehmen.
Verankert werden soll das Ganze in einer neuen Corona-Verordnung. Das Bundesland Bremen hatte sich schon bei der Abstimmung zur Notbremse im Bundesrat für eine echte Testpflicht in Betrieben stark gemacht, für seinen Antrag aber keine Mehrheit bekommen.
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