Bremen führt als erstes Bundesland ab 10.05.2021 eine verbindliche Testpflicht für Mitarbeiter ein

Geposted von Rainer Nuss am

Corona-Schnelltests innerhalb von 48h verfügbar

Die Arbeitnehmer, welche nicht im Home-Office arbeiten, werden nun konkret verpflichtet, die angebotenen Testangebote wahrzunehmen.
Im Alleingang führt Bremen als erstes Bundesland auf Landesebene vom 10. Mai an eine Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen ein. Dies geht aus einem entsprechenden Grundsatzbeschluss des Senats des Bundeslands hervor.
Bundesweit sind die Arbeitgeber bislang durch die Arbeitsschutz-Verordnung verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, 2 Mal pro Woche einen Corona-Selbsttest anzubieten. Dies muss der Arbeitnehmer jedoch nicht annehmen.

Neu ist, dass ab 10. Mai die Beschäftigten in Bremen nun künftig verpflichtet sind, dieses Angebot auch anzunehmen.
Verankert werden soll das Ganze in einer neuen Corona-Verordnung. Das Bundesland Bremen hatte sich schon bei der Abstimmung zur Notbremse im Bundesrat für eine echte Testpflicht in Betrieben stark gemacht, für seinen Antrag aber keine Mehrheit bekommen.
Immer aktuell informiert: www.hygiene-netzwerk.de

Hier finden Sie die aktuellste Meldung mit vielen Zusatzinformationen zu den Verschärfungen der Testpflicht >>>

Melden Sie sich hier zum Hygiene-Netzwerk Newsletter an >>>