Pflicht, aber häufig übersehen: Die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
In vielen Betrieben ist die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§43 IfSG) bekannt – sie erfolgt vor Arbeitsbeginn beim Gesundheitsamt. Doch was viele Arbeitgeber und Mitarbeitende nicht wissen: Es gibt eine gesetzlich empfohlene regelmäßige Wiederholung, die sogenannte Folgebelehrung.
Diese ist kein „Nice-to-have“, sondern ein wichtiger Bestandteil der Betriebshygiene und kann bei Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung verlangt werden.
Was ist die Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG?
Die Folgebelehrung dient der Auffrischung und Erinnerung an zentrale hygienische Pflichten.
Sie ist vor allem relevant für alle Personen, die regelmäßig mit Lebensmitteln umgehen – z. B. in:
✓ Gastronomie & Catering
✓ Lebensmittelhandwerk (Bäckerei, Metzgerei, Konditorei)
✓ Hotellerie mit Frühstücksangebot
✓ Gemeinschaftsverpflegung (Schulen, Kitas, Kliniken, Pflegeheime)
✓ Lebensmittelhandel (Feinkost, Bistros, Imbissstände)
Was muss in der Belehrung vermittelt werden?
Die Folgebelehrung umfasst unter anderem:
✅ Umgang mit infektiösen Krankheiten
✅ Meldepflichten bei Verdacht auf Erkrankung
✅ Persönliche Hygienemaßnahmen
✅ Maßnahmen zur Vermeidung von Kontamination
✅ Belehrung über das Tätigkeitsverbot bei bestimmten Symptomen
Wie oft muss die Folgebelehrung durchgeführt werden?
Die gesetzliche Grundlage empfiehlt eine regelmäßige Auffrischung, mindestens einmal jährlich.
Ein fester Turnus ist zwar nicht explizit vorgeschrieben – bei Kontrollen wird jedoch nach dem Nachweis gefragt, wann die letzte Belehrung stattgefunden hat.
💡 Tipp: Wer die Folgebelehrung nicht regelmäßig nachweisen kann, riskiert Bußgelder und Beanstandungen bei Hygienekontrollen.
Wer darf die Folgebelehrung durchführen?
Der Arbeitgeber oder eine beauftragte Fachkraft (z. B. Hygienebeauftragte:r) kann die Belehrung intern durchführen – oder sie bequem online über eine zertifizierte Schulung absolvieren lassen.
Vorteile der Folgebelehrung per E-Learning
✓ Zeitsparend & flexibel (z. B. vor Dienstbeginn, im Homeoffice oder mobil)
✓ Sofortiger Download des Teilnahmezertifikats
✓ Inhaltlich fundiert & auf dem neuesten Stand
✓ Erfüllt die gesetzlichen Anforderungen
✓ Verfügbar in 14 Sprachen
✓ Alternativ als Lernvideo in 4 Sprachen
Jetzt hier die Folgebelehrung online absolvieren
👉 Folgebelehrung als E-Learning in 14 Sprachen buchen
👉 Folgebelehrung als Lernvideo in 4 Sprachen buchen
Fazit: Pflicht erfüllen, Sicherheit gewinnen
Die Folgebelehrung ist ein unterschätzter, aber zentraler Baustein in der betrieblichen Hygienesicherung. Mit unserer Online-Schulung setzen Sie sie rechtskonform und zeitsparend um – individuell, multilingual und jederzeit verfügbar.