Pflicht oder Kür? Wann Hygieneschulungen wirklich vorgeschrieben sind.

Geposted von Rainer Nuss am

Verwirrung im Vorschriften-Dschungel? Keine Sorge!

Viele Betriebe fragen sich: Wer muss eine Hygieneschulung absolvieren – und wann?
Die Antwort ist klar geregelt, aber oft nicht bekannt. Dabei sind Schulungen ein zentraler Baustein für sichere Lebensmittel – und sie sind gesetzlich vorgeschrieben.

In diesem Artikel klären wir, wann eine Hygieneschulung verpflichtend ist, welche Unterschiede es gibt und wie Sie ganz unkompliziert per E-Learning auf Nummer sicher gehen.


1. Gesetzliche Grundlagen für Hygieneschulungen

🔹 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
→ verlangt, dass Beschäftigte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Lebensmittelhygiene unterwiesen oder geschult werden. Passend dazu: die Hygieneschulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 oder die Kombischulung Hygiene und IfSG in 14 Sprachen.

🔹 §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
→ schreibt eine Erstbelehrung vor der ersten Tätigkeit vor, beim Gesundheitsamt oder bei einem beauftragten Arzt. Danach belehrt der Arbeitgeber alle zwei Jahre. Online möglich mit der Erstbelehrung nach §43 IfSG und der Folgebelehrung nach §43 IfSG.

🔹 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV, §4)
→ verlangt Fachkenntnisse in Lebensmittelhygiene von allen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Passend dazu: unsere Onlineschulung nach §4 LMHV in drei Branchenvarianten: Küche und Catering, Bäckerei und Konditorei sowie Metzgerei.


2. Wer muss geschult werden?

✅ Alle Personen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen – z. B.:

✓ Küchen- & Servicepersonal

✓ Reinigungskräfte in Lebensmittelbetrieben

✓ Aushilfen & Saisonkräfte

✓ Azubis & Praktikanten

✓ Verkaufspersonal im Lebensmittelhandel

✓ Pflege- & Betreuungseinrichtungen (z. B. beim Umgang mit Speisen)

💡 Auch bei kurzer Beschäftigungsdauer oder Teilzeit gilt die Schulungspflicht.


3. Welche Schulung ist wann fällig?

Situation Benötigte Schulung
Start im Lebensmittelbereich Erstbelehrung nach §43 IfSG beim Gesundheitsamt oder beauftragten Arzt / online bei Hygiene-Plus (einmalig)
Regelmäßige Auffrischung Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG (alle 2 Jahre)
Allgemeine Hygieneanforderungen Schulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Führungspersonal & HACCP-Verantwortliche HACCP-Basisschulung
Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln Schulung nach §4 LMHV

4. Warum E-Learning die perfekte Lösung ist

Mit unseren Online-Hygieneschulungen sind Sie flexibel und sicher unterwegs:

✓ Lernen im eigenen Tempo – jederzeit & überall

✓ Sofortiges Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss

✓ Ideal für Einzelpersonen & ganze Teams

✓ Verfügbar in 14 Sprachen

🎓 Jetzt bequem online schulen lassen:
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Fazit: Hygieneschulung ist kein Extra – sondern Pflicht!

Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder verkauft, trägt Verantwortung. Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben und schützen nicht nur Ihre Kunden, sondern auch Ihren Betrieb.

💡 Mit unseren E-Learning-Kursen bleiben Sie rechtskonform, flexibel und gut vorbereitet.

Hier finden Sie zusätzliche Infos zu den gesetzlichen Anforderungen >>>