Schulungen nach LMHV, IfSG & EG-Verordnung – einfach erklärt

Geposted von Rainer Nuss am

Welche Hygieneschulung ist die richtige?

Die Vielzahl an Gesetzen und Abkürzungen sorgt oft für Verwirrung: LMHV, IfSG, EG 852/2004 – welche Schulung muss eigentlich wann gemacht werden?
In diesem Beitrag bringen wir Klarheit ins Vorschriften-Wirrwarr und zeigen, welche gesetzliche Grundlage welche Schulung erfordert – und wie Sie alle bequem online absolvieren können.


Was steckt hinter den Vorschriften?

📘 LMHV – Lebensmittelhygieneverordnung (§4)
Die LMHV verpflichtet die Unternehmensleitung dazu, regelmäßig Hygieneunterweisungen durchzuführen und zu dokumentieren. Gilt z. B. für Küchenleiter:innen, Betriebsverantwortliche, Filialleitungen.

Für Küche, Bäckerei und Metzgerei bieten wir eine eigene Onlineschulung nach §4 Lebensmittelhygieneverordnung an, wählbar in 14 Sprachen und mit Zertifikat als PDF.

📘 IfSG – Infektionsschutzgesetz (§43)
Vor der ersten Tätigkeit mit Lebensmitteln ist eine Erstbelehrung beim Gesundheitsamt oder bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt erforderlich. Danach belehrt der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre. Betroffen sind Beschäftigte, die mit den im Gesetz genannten Lebensmitteln arbeiten.

Die Erstbelehrung ist auch online möglich: Unsere Erstbelehrung nach §43 IfSG als Onlineschulung wird von einem beauftragten Arzt durchgeführt, ist auf Deutsch und Englisch verfügbar und dauert weniger als 10 Minuten. Zur Identifikation wird ein Ausweis benötigt.

Für die Folgebelehrung gibt es 2 Onlineschulungen: die Folgebelehrung nach §43 IfSG in 4 Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch), in rund 30 Minuten erledigt, sowie die Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG in 14 Sprachen für mehrsprachige Teams, mit Teilnehmerverwaltung für Betriebe. Beide schließen mit einem Zertifikat als PDF ab.

📘 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Die Verordnung regelt die allgemeinen Hygienevorschriften für Lebensmittelbetriebe. Der Betrieb muss sicherstellen, dass Beschäftigte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Lebensmittelhygiene unterwiesen oder geschult werden. Eine dokumentierte Schulung erleichtert den Nachweis bei der Kontrolle.

Unsere Hygieneschulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 behandelt Personal- und Arbeitsplatzhygiene sowie Lebensmittellagerung, ist in vier Sprachen verfügbar und in rund 20 Minuten erledigt.

Wer die Hygieneschulung und die Folgebelehrung nach §43 IfSG gemeinsam erledigen möchte, wählt die Kombischulung: als Kombischulung Hygiene und IfSG in 4 Sprachen in rund 30 Minuten oder als Kombischulung Hygiene und IfSG in 14 Sprachen mit Teilnehmerverwaltung für Betriebe. Alle Schulungen schließen mit einem Zertifikat als PDF ab.


Welche Schulung ist wann notwendig?

Gesetzliche Vorgabe Zielgruppe Empfohlene Schulung
LMHV (§4) Betriebsverantwortliche, Küchenleiter:innen Schulung nach LMHV
IfSG (§43) Alle Beschäftigten mit Lebensmittelkontakt Erst- & Folgebelehrung
EG 852/2004 Alle Mitarbeitenden Allgemeine Hygieneschulung
Betriebsprüfungen oder HACCP-Nachweis HACCP-Verantwortliche HACCP Basisschulung

💡 Warum E-Learning ideal ist

✓ Sie erfüllen gesetzliche Nachweispflichten ohne Aufwand

✓ Ihre Mitarbeiter:innen lernen flexibel & unabhängig

✓ Sie sparen Zeit, Fahrtwege und Schulungskosten

✓ Zertifikate sind sofort verfügbar

✓ Alle Kurse sind in 14 Sprachen verfügbar

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Fazit: Rechtssicher durchblicken & online schulen

Wer in der Lebensmittelbranche Verantwortung trägt, kommt an Hygienevorgaben nicht vorbei. Online-Schulungen helfen, die Anforderungen aus LMHV, IfSG und EG-Verordnung einfach & effizient zu erfüllen – und zwar rechtssicher, flexibel und mehrsprachig.