2 G+ in der Gastronomie – wo gilt diese Regel, wo nicht, was sind die Ausnahmen?

Geposted von Rainer Nuss am

Welche Regelungen gelten denn nun genau zu 2G+ in der Gastronomie?
In welchen Bundesländern brauche ich zu einer doppelten Impfung bzw. einem Genesenen-Nachweis noch zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest?
 
Aufgrund der neuen Omikron-Welle hat die Minister-Präsidenten-Konferenz (MPK) am 07.01.2022 neue Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen – unter anderem 2G+ für die Gastronomie.
Beschlossen wurde bei der Sitzung der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler die Einführung von 2G+ in der Gastronomie.  
Schon bei der MPK versagte sich Sachsen-Anhalt der Zustimmung. Bayern war noch zögerlich. Zwischenzeitlich hat sich ein klares Bild herauskristallisiert, wohin die Reise geht bzw. welche Bundesländer 2G+ befreits umgesetzt haben, dies konkret planen bzw. auch konkret nicht einführen und welche Länder noch zögerlich sind.

Wir versuchen nun Klarheit in dieses Wirrwarr zu bringen:
2 G+ in der Gastronomie – wo gilt diese Regel, wo nicht, was sind die Ausnahmen?

Was gilt es sonst noch zu beachten?
„Geboosterte“ (3 Mal Geimpfte) sind in den meisten Bereichen von 2G+ ausgenommen, das heißt, diese brauchen zum Beispiel für den Zutritt in eine Gaststätte keinen negativen Corona-Schnelltest.
Dies gilt in den meisten Fällen dann, wenn die 3. Impfung / die Auffrischungs-Impfung bereits 2 Wochen zurückliegt (Ausnahme hier sind Bayern und Sachsen – dort gilt die Ausnahme für Geboosterte sofort nach der Impfung – ohne Wartefrist).
Keine Ausnahme von der 2G+ Pflicht auch für Geboosterte gibt es beim Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen – hier muss immer ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.

Wichtig:
In einigen Bundesländern (Zum Beispiel Rheinland-Pfalz und Sachsen) zeichnet sich ein neuer Trend ab:
Den Geboosterten gleichgestellt sind alle Personen:
-    die doppelt geimpft sind und die zweite Impfung noch nicht länger als 3 Monate zurück liegt
oder
-    alle Personen, bei denen die Genesung noch nicht länger als 3 Monate zurück liegt.

-    Weiterhin sind von 2G+ alle Personen unter 18 Jahren ausgenommen.

Unser Tipp:
Halten Sie für ihre Gäste Corona-Schnelltests im Zugangsbereich ihrer Gaststätte bereit. Gäste wegen eines fehlenden Schnelltests wegzuschicken kann sich als schlechte Entscheidung herausstellen, denn viele Menschen sind derzeit schon aufgrund der sich über 2 Jahre hinziehenden Pandemie stark gereizt und würden Ihnen eine Verweigerung des Zutrittes vermutlich nur schwerlich verzeihen / vergessen.

Deshalb machen wir Ihnen hier heute als langjährige Kunden des Hygiene-Netzwerks ein Super-Angebot zum Bezug von sehr günstigen Schnelltests. Wir wollen Sie in dieser schweren Zeit unterstützen und auch zukünftig als Kunden behalten.

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