Warum Schulungen wie Erstbelehrung, Folgebelehrung und §4-Schulung in der Gastronomie und Lebensmittelherstellung unverzichtbar sind
Wer in der Gastronomie oder der Lebensmittelherstellung tätig ist, trägt eine große Verantwortung – nicht nur für die Qualität der Speisen, sondern vor allem für die Gesundheit der Verbraucher.
Genau deshalb sind gesetzlich vorgeschriebene Hygieneschulungen wie die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, die regelmäßige Folgebelehrung sowie die §4-Schulung nach dem Infektionsschutzgesetz so wichtig.
Sie bilden die Grundlage für hygienisch einwandfreies Arbeiten und stellen sicher, dass alle Mitarbeiter mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut sind.
Erstbelehrung nach §43 IfSG – Voraussetzung für den Arbeitsantritt
Die sogenannte Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor der ersten Arbeitsaufnahme in Küchen, Gastronomiebetrieben, Bäckereien, Metzgereien, Kantinen oder bei der gewerbsmäßigen Lebensmittelverarbeitung absolviert werden.
Diese Hygieneschulung informiert über die wichtigsten meldepflichtigen Krankheiten, über Tätigkeitsverbote bei bestimmten Symptomen wie Durchfall oder Gelbsucht sowie über grundlegende Hygieneregeln.
Ohne diese Erstbelehrung darf keine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufgenommen werden.
Wiederholungsbelehrung – Pflicht für Arbeitgeber
Nach der Erstbelehrung sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter alle zwei Jahre im Rahmen einer sogenannten Folgebelehrung bzw. Wiederholungsbelehrung über die Inhalte der §§42 und 43 IfSG aufzuklären.
Diese innerbetriebliche Hygieneschulung dient nicht nur der Auffrischung des Wissens, sondern ist auch verpflichtender Bestandteil einer rechtssicheren Personalführung.
Die Durchführung sowie der Nachweis (Datum, Inhalte, Unterschrift) müssen dokumentiert und auf Verlangen der Lebensmittelüberwachung vorgezeigt werden können.
Die Folgebelehrung gibt es als praktisches Lernvideo oder E-Learning Folgebelehrung.
§4-Schulung – für hygienisches Arbeiten im Umgang mit Lebensmitteln
Die §4-Schulung gemäß Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist eine zusätzliche Hygieneschulung, die sich speziell mit der praktischen Umsetzung der HACCP-Richtlinien und betrieblichen Eigenkontrollen beschäftigt. Sie richtet sich an alle Beschäftigten, die mit offenen, unverpackten oder leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen – also klassischerweise an Köche, Küchenhilfen, Bäcker, Metzger, Kantinenmitarbeiter, Servicekräfte und Reinigungspersonal.
Auch hier gilt: Der Schulungsnachweis muss im Betrieb vorliegen und aktuell sein.
Was passiert, wenn Schulungen fehlen?
Bei behördlichen Kontrollen – beispielsweise durch das Gesundheitsamt oder die Lebensmittelüberwachung – wird nicht nur die Sauberkeit der Arbeitsräume überprüft, sondern auch, ob alle Schulungsnachweise ordnungsgemäß vorhanden sind.
Fehlen Schulungen wie die Erstbelehrung oder Folgebelehrung, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben: Von Bußgeldern in Höhe von mehreren hundert bis tausend Euro über Verwarnungen bis hin zur vorübergehenden Betriebsschließung ist alles möglich.
In gravierenden Fällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Hygiene-Plus bietet digitale Lösungen für gesetzliche Schulungen
Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und Ihren Betrieb professionell aufstellen, bietet der Hygiene-Plus Shop alle verpflichtenden Schulungen als digitales E-Learning oder Schulungsvideo an.
Ob Erstbelehrung, Wiederholungsbelehrung oder §4-Schulung – alle Inhalte sind praxisnah, aktuell und rechtskonform aufbereitet. Besonders praktisch:
Selbst die Erstbelehrung nach §43 IfSG kann bequem online durchgeführt werden – ohne Wartezeiten, ohne Behördentermine.
So sparen Sie Zeit, Geld und vermeiden unnötigen Verwaltungsaufwand.
Alle E-Learning-Schulungen sind sofort verfügbar, leicht verständlich und auf Wunsch auch in mehreren Sprachen erhältlich – ideal für den Einsatz in internationalen Teams.
Die Teilnahmebestätigung erhalten Sie sofort nach erfolgreichem Abschluss und können diese direkt im Betrieb vorlegen.
Fazit
Pflichtschulungen wie die Erstbelehrung, Folgebelehrung und §4-Schulung sind kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil der Lebensmittelsicherheit.
Sie schützen nicht nur die Gesundheit der Gäste, sondern auch das Image Ihres Betriebs. Sorgen Sie vor – mit den digitalen Hygieneschulungen von Hygiene-Plus.
Schnell, unkompliziert, gesetzeskonform.