Testregelungen für Arbeitgeber und Beschäftigte (Bundesland Sachsen)
Berufstätige mit direktem Kundenkontakt sind ab 15. März 2021 verpflichtet, sich einmal pro Woche einem Coronatest zu unterziehen. Arbeitgeber stellen diesen Test für ihre Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung.
Ab dem 22. März 2021 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten einmal pro Woche einen kostenfreien Selbsttest anzubieten. Voraussetzung ist, dass ausreichend Tests verfügbar sind.
Weitere Infos unter:
Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sachsen.de
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Pflicht zum Testen auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung
Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
Stand vom 31. März 2021, gültig ab 1. April 2021
Welche Test-Pflichten entstehen für den Beschäftigte und Selbständige?
Was ist direkter Kundenkontakt?
Welcher Test muss verwendet werden?
Welche Nachweispflichten bestehen für Beschäftigte?
Kann mein Arbeitgeber verlangen, das Testergebnis zu erfahren?
Welche Pflichten entstehen für den Arbeitgeber? Und welche Pflichten treffen den Arbeitgeber nicht?
Woher sollen Arbeitgeber die Test-Kits zur Testung ihrer Beschäftigten beziehen?
Was, wenn es keine Tests zu kaufen gibt?
Was bedeutet die Formulierung »Beschäftigte, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind«?
Wer hat gegenüber Zeitarbeitnehmern das Angebot zu unterbreiten?
Muss der Selbsttest während der Arbeitszeit durchgeführt und entsprechend vergütet werden?
Dürfen die Arbeitnehmer die Selbsttests selbst durchführen?
Allgemeine FAQs
Welche Testmöglichkeiten gibt es?
Wo kann man sich testen lassen?
Was muss ich tun, wenn ich positiv getestet wurde?
Ich war schon mal Corona positiv. Muss ich mich dann trotzdem testen lassen?
Wann kann das Coronavirus mit einem Test zuverlässig nachgewiesen werden?
Häufige Fragen zu Corona-Selbsttests
Ist ein positiver Corona-Selbsttest meldepflichtig? Wo muss er gemeldet werden?
Entsteht für mich automatisch eine Isolations-Pflicht?
Gibt es Strafen, wenn ich einen positiven Corona-Selbsttest »verheimliche«?
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