Unternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, sollen durch die Überbrückungshilfe III unterstützt werden.
Zu den förderfähigen Kosten zählt unter anderem auch die Schulung von Mitarbeiter/innen zu Hygienemaßnahmen.
Fragen Sie Ihre/n Steuerberater/in!
Eine Voraussetzung, um die Überbrückungshilfe III zu erhalten, ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019.
Eine Förderung kann für die Monate November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden.
Die entsprechende Antragsfrist endet zum 31. August 2021.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind neben betrieblichen Fixkosten unter anderem auch die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen und die Schulung von Mitarbeiter/innen zu Hygienemaßnahmen.
Unternehmen, die bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten vorgenommen haben, können diese bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Monat erstatten lassen (auch rückwirkend bis März 2020). Einmalig erstattungsfähig sind auch Investitionen in die Digitalisierung (z. B. der Aufbau eines Onlineshops) bis zu 20.000 Euro.
Dies sind die förderfähigen Einzel-Maßnahmen:
• Anschaffung mobiler Luftreiniger bspw. durch Hepafilter oder UVC-Licht und die Nachrüstung bereits bestehender stationärer Luftreiniger durch Hepafilter oder UVC-Licht, Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche.
• Förderfähige Hygienemaßnahmen umfassen u. a. Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen, wie Schnelltests, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken.
• Schulung von Mitarbeiter/innen zu Hygienemaßnahmen
• Besucher-/Kundenzählgeräte
Außerdem können unter denselben Voraussetzungen auch Investitionen in Digitalisierung (z. B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen, Lizenzen für Videokonferenzsysteme, erstmalige SEO-Maßnahmen, Website-Ausbau, Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten, Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen, Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind) einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.
Welche Obergrenzen gibt es bei der staatlichen Förderung?
Für allgemeine Hygienemaßnahmen gibt es keine Obergrenze.
Lediglich Baumaßnahmen zur Umsetzung eines Hygienekonzeptes sind auf förderfähige Kosten von maximal 20.000€ pro Monat gedeckelt.
Wie sollte ich als Unternehmen bei der Antragsstellung individuell vorgehen?
Grundsätzlich ist immer eine Einzelfallprüfung erforderlich. Dazu sollten sich Unternehmen immer an ihren jeweiligen Steuerberater wenden. Dieser wird dann zunächst die Voraussetzungen für einen Antrag überprüfen und anschließend eine konkrete Förderquote berechnen. Im letzten Schritt wird der Steuerberater den Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.
Wie ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag ist zwingend durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellenden einzureichen. Der Antrag kann ab sofort bis zum 31. August 2021 gestellt werden.
Wir bieten Ihnen folgende förderungsfähigen Produkte:
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Der bekannte Hygiene-Smiley ist eine freiwillige Hygiene- und Qualitätszertifizierung mit höchstem Anspruch. Sie steht für eine regelmäßig kontrollierte und geschulte Hygiene im gesamten Betrieb. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden trägt diese Zertifizierung dazu bei, dass bei der Einführung neuer Hygieneanforderungen der Betrieb und seine Mitarbeiter optimal vorbereitet sind.
Der Hygiene Smiley garantiert eine ganzjährig durch Experten kontrollierte und zertifizierte Hygiene. Bestandteil der Zertifizierung sind Kontrollen und Beratung im Bereich Personalhygiene, Produktionshygiene und Lagerhaltungshygiene sowie Probennahmen (Lebensmittelproben, Trinkwasserproben, Abklatschproben etc.) mit Laborauswertung, welche durch die erfahrenen Prüfer in eine verständliche Sprache übermittelt werden.
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