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Starke Partnerschaft: Hygiene-Netzwerk und Hygienemarke Tork unterstützen gemeinsam individuelle Lösungen für die Bedürfnisse der sich wandelnden Gastro-Branche

Geposted von Rainer Nuss am

Als weltweit führende Hygienemarke hat sich Tork mit Qualität, Kompetenz und Pioniergeist einen Namen gemacht. Angetrieben wird Tork dabei seit jeher von dem Wunsch, mehr Hygienesicherheit für die verschiedenen Branchensegmente der Gastronomie zu schaffen. Den hygienischen Herausforderungen des stetig wachsenden Außer-Haus-Geschäfts wollen das Hygiene-Netzwerk und Tork gemeinsam mit innovativen und branchenspezifischen Lösungen begegnen und ihre Partnerschaft ausbauen. Erfahren Sie mehr über Tork Produkthighlights, die bereits jetzt im Hygiene-Plus Shop >>> erhältlich sind. Ab jetzt erhalten Sie exklusiv alle Tork-Produkthighlights im Hygiene-Plus Shop.Tork PeakServe® Endlos™ HandtuchsystemHändehygiene ist während der COVID-19-Pandemie zu einem noch wichtigeren Thema geworden. Um gastronomischen Betrieben dabei zu...

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2 G+ in der Gastronomie – wo gilt diese Regel, wo nicht, was sind die Ausnahmen?

Geposted von Rainer Nuss am

Welche Regelungen gelten denn nun genau zu 2G+ in der Gastronomie?In welchen Bundesländern brauche ich zu einer doppelten Impfung bzw. einem Genesenen-Nachweis noch zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest? Aufgrund der neuen Omikron-Welle hat die Minister-Präsidenten-Konferenz (MPK) am 07.01.2022 neue Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen – unter anderem 2G+ für die Gastronomie. Beschlossen wurde bei der Sitzung der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler die Einführung von 2G+ in der Gastronomie.  Schon bei der MPK versagte sich Sachsen-Anhalt der Zustimmung. Bayern war noch zögerlich. Zwischenzeitlich hat sich ein klares Bild herauskristallisiert, wohin die Reise geht bzw. welche Bundesländer 2G+ befreits umgesetzt haben, dies konkret...

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Wesentliche Änderung im Bereich der Kennzeichnung der Speise- und Getränke-Karten in Bezug auf die Kennzeichnung der Zusatzstoffe in der Karte - Hygieneschulung

Geposted von Rainer Nuss am

Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung veröffentlicht:Am 8. Juni 2021 wurde die neue Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit am 9. Juni 2021 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und die Zusatzstoff-Verkehrsverordnung außer Kraft getreten. Dies bedeutet aus unserer Sicht eine wesentliche Erleichterung für Gastronomen, gerade jetzt auch nach der schweren Corona-Zeit.Was bedeutet dies im Detail?Gaststätten-Betriebe müssen weiterhin ihre Gäste über die in den angebotenen Speisen und Getränken enthaltenen Zusatzstoffe informieren. Hierbei galt bisher bei der Abgabe von loser Ware: Anders als bei der Allergeninformation musste über Zusatzstoffe immer schriftlich informiert werden. Eine mündliche Information über Zusatzstoffe erfüllte in der Vergangenheit nicht...

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Hinweise zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen Information des DVGW zur Trinkwasser-Installation

Geposted von Rainer Nuss am

Bei Volksfesten, Märkten und Sportveranstaltungen erfolgt die Trinkwasserversorgung der Verkaufsstände, Toilettenwagen oder Duschen meist über Hydranten und mobile Schlauchleitungen. Die Anlagen zur zeitweiligen Trinkwasserversorgung bei Volks- und Straßenfesten werden jeweils nur für die Zeit der Veranstaltung errichtet. Durch die Verwendung ungeeigneter Produkte bzw. Materialien oder durch die unsachgemäße Betriebsweise kann es dabei zum Eintrag und zur Vermehrung von Mikroorganismen oder zur Abgabe von Stoffen in das Trinkwasser und somit zu gesundheitlichen Risiken für die Verbraucher kommen. Um diese Risiken zu vermeiden, sind in diesem Merkblatt die für die Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen wichtigsten Hygieneregeln beschrieben. Die entsprechenden Hinweise...

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Wichtige Informationen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Arbeitsschutzregelungen | Teil 1

Geposted von Rainer Nuss am

In Pandemiezeiten kommt dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zusätzlich die Aufgabe zu, Ansteckungen bei der Arbeit und damit schwere Erkrankungen zu verhindern. Gerade der Arbeitsplatz muss für alle Beschäftigten sicher sein. Dies gilt insbesondere, wenn die Tätigkeiten nicht in der eigenen Wohnung ausgeführt werden können. Die bewährten Arbeitsschutzregelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung wurden mit Wirkung zum 23.04.2021 um neue Bestimmungen zu regelmäßigen betrieblichen Angeboten für Corona-Tests ergänzt. Die Verordnung gilt bis einschließlich 30.06.2021. Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema.

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